Schifffahrtsvorschriften und Ausrüstung für den Gardasee

Im Folgenden die Bestimmungen, die gemeinsam von der Region Lombardei, der Region Venetien und der Autonomen Provinz Trient erlassen wurden.

Regeln

  • Motorboote und Segelboote mit einer Segelfläche von mehr als 4 qm müssen einen Mindestabstand von 300 m zum Ufer einhalten.
  • Innerhalb von 300 m vom Ufer sind nur Segelboote mit einer Segelfläche von weniger als 4 qm, Ruderboote, Tretboote und Surfbretter erlaubt  
  • In diesem Bereich darf nur senkrecht zum Ufer und nicht schneller als 3 Knoten gefahren werden.
  • In abgegrenzten Badebereichen ist die Schifffahrt untersagt.
  • Am Tag beträgt die Höchstgeschwindigkeit 20 Knoten und in der Nacht 5 Knoten.
  • In den Häfen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 3 Knoten sowohl beim Ein- als auch beim Auslaufen.

Vorfahrt


Folgende Fahrzeuge haben Vorfahrt:

  1. Fähren.
  2. Boote im öffentlichen Einsatz mit Erste-Hilfe-, Kontroll- und Überwachungsfunktionen.
  3. Fischerboote.
  4. Boote, die sich im beruflichen oder sportlichen Schleppbetrieb befinden (Bananenboot, Parasailing, Wasserski).

Motor- und Segelboote müssen von den unter 1 bis 3 genannten Fahrzeugen einen Sicherheitsabstand von 100 m einhalten und in der Nähe von Segelschulen besondere Vorsicht bieten.

Ausrüstung an Bord


Vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung nach der 3-Meilenzone

  • Schwimmweste für jede an Bord befindliche Person.
  • 1 Rettungsring mit Leine (30 m).
  • Rauchboje.
  • 2 rote Handfeuerfackeln.
  • den Vorschriften entsprechende Scheinwerfer (im Falle der Navigation tagsüber: mindestens eine weiße Taschenlampe mit Ersatzbatterien).
  • Akustisches Signal.
  • 1 Pumpe oder anderes Gerät zum Wasser abschöpfen (nur Boote ohne CE-Kennzeichnung).
  • 1 Feuerlöscher Typ 13 b bis 25 PS, Typ 21 b bis 200 PS, Typ 34 b über 200 PS.

Verbote


Es ist verboten,

  • Den Kurs öffentlicher Dienstwasserfahrzeuge zu kreuzen und deren Auslauf- und Anlegemanöver zu behindern.
  • Fischerboote und Segelregatten zu behindern.
  • Sich mehr als 50 Meter an Fahrzeuge anzunähern, die Wasserskifahrer, Bananenboote und Parasailer ziehen.
  • Sich ohne die von der zuständigen Behörde erteilte erforderliche Genehmigung in landeseigenen Gebieten (Binnenhäfen oder Bojen) aufzuhalten.
  • Bojen ohne die erforderliche Genehmigung der zuständigen Behörde zu setzen.

Tauchen und Surfen ist verboten:

  • Auf dem Kurs der Fähren des öffentlichen Linienverkehrs.
  • In Häfen und in Nähe ihrer Zugänge.
  • In abgegrenzten Badebereichen.
  • In schilfbewachsenen Bereichen.
  • In Wasserski-Startbereichen.

Tauchen

  • Tauchstellen müssen mit einer Boje und roter Flagge mit weißen Diagonalstreifen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gekennzeichnet werden.
  • Tauchgänge müssen weit entfernt von Häfen, Fähren und Wasserskibereichen durchgeführt werden.
  • Boote müssen einen Mindestabstand von 100 Metern zur Markierungsboje einhalten.

Wasserski und Wakeboard

  • Wasserskifahren ist bei gutem Wetter, ruhigem See und guter Sichtweite von 8 bis 20 Uhr mindestens 300 m vom Ufer entfernt erlaubt.
  • Wasserskifahrer müssen eine Schwimmweste tragen.
  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 Knoten.
  • Der Abstand zwischen Zugboot und Skifahrer darf nicht geringer als 12 m sein.
  • Der Fahrer des Bootes muss im Besitz eines Bootsführerscheins sein und von einem guten Schwimmer begleitet werden.
  • Mehr als diese zwei Personen sind auf dem Zugboot nicht erlaubt.
  • Das ziehende Boot muss mit einem großen Konvex-Rückspiegel und einem Erste-Hilfe-Kasten ausgestattet sein.
  • Es dürfen nicht mehr als zwei Wasserskifahrer gezogen werden.

Windsurfen

  • Windsurfen ist nur bei guter Sicht und tagsüber erlaubt.
  • Schwimmweste ist Pflicht.

Jet-Ski

  • Die Nutzung von Jet-Ski und Wassermotorrädern unterliegt den einzelnen Gemeinden. Es ist daher notwendig, sich an die jeweilige Polizeibehörde zu wenden.
  • Der Fahrer muss in Besitz eines Sportbootführerscheins sein.
  • Schwimmweste ist Pflicht.

Waschen


Der Kiel des Wasserfahrzeugs muss vor dem Eintauchen gewaschen werden.

Im Trentino sind Motoren verboten


Der nördliche Teil des Gardasees (ungefähr 10 qkm) ist für Motorboote gesperrt und darf nur zum Segeln oder Windsurfen befahren werden. Die Grenze verläuft nördlich von Limone am Westufer und nördlich von Malcesine am Ostufer. Wasserfahrzeuge können den Motor für die Ein- und Ausfahrt im Hafen nutzen, wenn kein Wind vorhanden bzw. Notwendigkeit besteht.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Hafenaufsichtsbehörden, die städtischen Polizeiämter oder die Fremdenverkehrsämter.